Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz, welches mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 04. April 2017 in Kraft getreten ist, werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäftspartner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung geforderten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit entschärft.

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Schweigen des Schuldners als Beleg seiner Zahlungsunfähigkeit

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